EBS BAUUNTERNEHMUNG GMBH 
Fugenlose Boden-Wandbeläge / Bauabdichtungen / Brandschutz 


Brandschutz-Systeme: Retten Leben und Werte



  

Abschottung von Kabeln und Rohren

VKF-anerkannte Abschottungen für mehrere Leitungstypen sind meistens Kombiabschottungen, welche nach der Prüfnorm SN EN 1366-3 geprüft werden. Dazu werden verschiedenen Leitungstypen wie Kabel, Leerrohre für Elektroinstallationen, nicht brennbare Rohre und brennbare Rohre mit nicht brennbaren oder brennbaren Dämmungen in einer bestimmten Aussparungsgrösse geprüft. Das System definiert dabei den Verschluss der Aussparung und die Abschottungsmassnahme der Leitung. Die Aussparung kann z.B. mit Weichschottplatten, Brandschutzsteinen oder auch einem Brandschutzmörtel gefüllt werden. In einer VKF-anerkannten Kombiabschottung benötigt jede Leitung eine Massnahme, dh. jedes brennbare Rohr benötigt z.B. eine Brandschutzmanschette oder eine bestimmte Anzahl von Wicklungen mit einem Brandschutzband.


 

Abschottung von Lüftungsleitungen

Abschottungen von Lüftungsleitungen sind abhängig von deren Anforderungen. Wenn es sich um einen Lüftungskanal ohne Anforderung handelt, wo ein Lüftungsabschnitt mehrere Brandabschnitte verbindet, kann die Aussparung zwischen der Lüftungsleitung und dem brandabschnittsbildenden Bauteil gemäss der VKF Richtlinie 25-15 verschlossen werden. Handelt es sich aber um einen Lüftungskanal mit einer Brandschutzanforderung oder befindet sich eine Brandschutzklappe im brandabschnittsbildenden Bauteil, sind unbedingt die Einbauanleitungen der jeweiligen Systemhalter zu beachten. Diese Bauteile unterliegen separaten Prüfnormen. Im Falls von Lüftungsleitungen mit Anforderung handelt es sich um die SN EN 1366-1 während Brandschutzklappen nach der SN EN 1366-2 geprüft werden.


Abschottung von Fugen

Abschottung von Fugen gelten als Anschlüsse an brandabschnittsbildende Bauteile und sind feuerwiderstandsfähig zu verschliessen. Die Prüfnorm SN EN 1366-4 unterscheidet dabei zwischen horizontalen und vertikalen Fugen in Wänden und Decken mit maximaler Fugenbreite. Die genaue Ausführung, ob einseitig oder beidseitig, als auch das Hinterfüllmaterial muss beachtet werden. Nebst einer Feuerwiderstandsanforderung ist auch die erwartete Bewegung bei der Auswahl des richtigen Systems wichtig. Anschlüsse an Aussenwände und Dachkonstruktionen sind zusätzlich in der VKF-Brandschutzrichtlinie 15-15 geregelt.



Brandschutz Anschlussfugen


Die Fuge zwischen dem geprüften Bauteil (z.B. Brandschutztüre oder Schachtfront) und dem angrenzenden Bauteil gehört zur Prüfung des Bauteils. Die genaue Ausführung ist den Unterlagen des Herstellers oder Systemhalters des geprüften Bauteils zu entnehmen. Typische Fugenverschlüsse bestehen aus Mineralwollschnüren und genau definierten Brandschutzfugenmassen. Es handelt sich also nicht um eine VKF-anerkannte Brandschutzfuge wie sie im VKF Brandschutzregister in der Gruppe 224 - Fugenabdichtungen zu finden sind.